Wenn Unternehmen Ihre MitarbeiterInnen gesundheitlich fördern, können sie auch einen finanziellen Nutzen daraus ziehen (siehe Initiative Gesundheit und Arbeit IGA Report 28).
Finanzierungsmöglichkeiten:
- Finanzierung durch individuellen Zuschuss der Krankenkasse: Die Abrechnung läuft direkt über die Krankenkassen
- Finanzierung gemäß §3 34 EStG: Pro Arbeitnehmer sind Leistungen des AG zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 600 Euro (seit 2020) pro Jahr und zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei
- Finanzierung gemäß §8 Abs. 2 Satz 9 EStG: Sozialversicherungs- steuerfreie Sachbezüge kann auch für Yogastunden genutzt werden. Bitte klären Sie die genauen Details der obigen Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater ab